Fallbeispiele
Umfangreiche Erfahrungen zu Abwasser-Projekten aus unterschiedlichen Branchen mit Schwerpunkt Lebensmittel- und Getränkeindustrie zeigen die Lösungskompetenz auf dem Gebiet der Industrieabwasserentsorgung. Die nachfolgenden Fallbeispiele zeigen die Lösungskompetenz auf:
Die Fallbeispiele können zusammengefasst als
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Die Fallbeispiele beziehen sich auf :
Unser Angebot
- Ermittlung der betrieblichen Abwassersituation, Erfassung der Wasser- und Abwasserströme inklusive der zugehörigen Leitungsnetze (Kanalkataster, Abwasserbilanz, Schmutzfrachten Wassermanagement, Nachweis nicht eingeleiteter Abwassermengen )
- Verhandlung mit Kommunen, Abwasserverbänden und Behörden über Auflagen und Einleitbedingungen
- Beratung bei Beitrags- und Gebührenfragen (Starkverschmutzerzuschlag, gesplitteter Gebührenmaßstab), Abschluss von Sondervereinbarungen, Kostenminimierung
- Lösungen zur innerbetrieblichen Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Reststoffströmen und Abwässern
- Konzeption von Vermeidungs- und Behandlungsverfahren, technischer und wirtschaftlicher Vergleich von Alternativen
- Umsetzung von Abwasserprojekten: Planung, Ausschreibung, Angebotswertung, Objektüberwachung, Kosten- und Qualitätskontrolle, Abnahme der Garantiewerte
- Beratung und Betreuung beim Betrieb der Abwasseranlagen (auch Inbetriebnahme), Verfahrensoptimierung, Sofortmaßnahmen bei Betriebsstörungen, Lösungen für die Behandlung und Entsorgung von Klärschlamm
- gutachterliche Stellungnahmen zu allen Fragen der betrieblichen Wasserwirtschaft
Ihre Vorteile
- qualifizierte, unabhängige Beratung durch langjährige Erfahrung und Spezialisierung
- maßgeschneiderte, langfristig wirtschaftliche Lösungen unter Einsatz optimaler Technik
- angepaßte Einleitbedingungen, Ausnutzung der Verhandlungsposition
- sichere Einhaltung der Auflagen und Anforderungen
- Entlastung des Betriebspersonals
- abgesicherte Entscheidungsgrundlagen
- minimierte Abwasserprobleme und Abwasserkosten
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Honorierung
Die Ingenieurleistungen werden in der Regel nach Aufwand unter Festsetzung einer Honorarobergrenze vergütet. Grundlage der Honorarobergrenze ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Alternativ ist auch ein Pauschalhonorar möglich.
Zielgruppen
Getränkeherstellung:
Brauereien, Fruchtsaftbetriebe, Keltereien, Herstellung von Wein und Sekt, Spirituosen, Erfrischungsgetränke
Obst- und Gemüseverarbeitung:
Kartoffelverarbeitung, Sauerkonserven, Frucht- und Gemüsesäfte, Konfitüren und Brotaufstriche, Obstkonserven, Dörrobst und -gemüse, Gefriergemüse und -obst
Milchverarbeitung:
Käsereien, Speiseeis, Joghurt, Molkeaufbereitung, Trockenwerke, kompletter Produktionsumfang von Molkereien
Sonstiges Ernährungsgewerbe:
Backwaren, Bäckereien, Konditorwaren, Süßwaren, Teigwaren, Würzen, Soßen, Essenzen, Gewürze, Aromen, Essig, pflanzliche und tierische Öle und Fette, Schlachten und Fleischverarbeitung, Geflügelschlachtereien, Fischerei und Fischzucht, Herstellung von Nahrungsmittelgrundstoffen (z.B. Stärke, Gelatine, usw.), diätetische Nährmittel und Präparate
Sonstige Branchen:
Bioabfallverwertung, Biogasanlagen, Futtermittelproduktion, Ledererzeugung, Bettfedern, Papier-, Karton-, Pappeverarbeitung, Herstellung von Seifen, Wasch- und Reinigungsmitteln, pharmazeutische Erzeugnisse, Wäschereien, Keramik, Fliesen, Ziegel, Beton, Kalksandstein